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Bundeskriminalamt warnt

2018-05-18 13:55:00 / Aus dem Netz / Kommentare 0
Bundeskriminalamt warnt: Betrüger fordern Lösegeld im Namen des Auswärtigen Amtes
Entführte Mitarbeiter und Lösegeldforderungen – was klingt, wie in einem Actionfilm, ist die neue Strategie von Betrügern. Die neue Masche soll Unternehmen dazu bringen, Geld an die Konten Dritter zu überweisen.
Das Auswärtige Amt ist alarmiert: Betrüger geben sich derzeit als Mitarbeiter der Bundesbehörde aus und schreiben E-Mails an Unternehmen, die angeblich aus dem Büro des Auswärtigen Amtes kommen. In den Schreiben werden die betroffenen Unternehmen darüber informiert, dass einer ihrer Mitarbeiter im Ausland angeblich entführt worden sei. Auch entsprechende Anrufe seien bereits vorgekommen.
Im Namen des Auswärtigen Amtes fordern die Betrüger die Unternehmen auf, sich beim entsprechenden Absender zu melden und einer Lösegeldforderung nachzukommen, um die Freilassung des entführten Mitarbeiters zu erwirken.
Das Bundeskriminalamt gibt Warnung heraus
Wie Spiegel Online schreibt, wurde in einem konkreten Fall aus Norddeutschland als Ansprechpartner ein gewisser „Daniel Fischer“ angegeben – ein vermeintlicher Assistent des Staatssekretärs. Da sich das betroffene norddeutsche Unternehmen allerdings nicht beim Absender, sondern direkt beim Auswärtigen Amt meldete, konnte der Betrug schnell aufgedeckt werden. Ob sich jedoch bereits andere Unternehmen zu einer Zahlung hinreißen ließen, ist laut Spiegel nicht bekannt.
Auf der Website des Bundeskriminalamtes findet sich derzeit eine offizielle Warnung, die auf den sogenannten „CEO-Fraud“ aufmerksam macht. Darin verweist die Behörde ausdrücklich darauf, dass das Auswärtige Amt „nie Kontakt zu Unternehmen [sucht], um für Spenden an die Bundesregierung zu werben“ – eben auch nicht im Fall von entführten Mitarbeitern. „Wenn Sie einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts erhalten, der Sie zu einer Zahlung drängt, handelt es sich immer um einen Betrugsversuch“, heißt es weiter.
Was sollen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Unternehmen, die einen Anruf erhalten, sollen nicht auf die Forderungen eingehen und sich nicht zu irgendwelchen Handlungen überreden lassen. Das Bundeskriminalamt rät dazu, das Telefonat unverzüglich zu beenden und Anzeige bei einer Polizeidienststelle zu erstatten. – Dabei könne es nützlich sein, sich die Nummer des Anrufers zu vermerken und diese an die Behörde weiterzugeben. Auch die Sperrung der Rufnummer wäre eine mögliche Option.
    Geschrieben von Tina Plewinski