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Erste Abmahnung wegen neuer EU-Zahlungsdiensterichtlinie

2019-10-09 18:50:00 / Aus dem Netz / Kommentare 0
Erste Abmahnung wegen neuer EU-Zahlungsdiensterichtlinie
Seit Mitte September müssen Banken die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie umsetzen und eine stärkere Authentifizierung ihrer Kunden verlangen. Allerdings bereitet dieses Vorgehen vielen Geldinstituten noch immer große Probleme. „Vorfälle, welche das Online- oder Mobile-Banking betreffen, sind seit dem 9. September leicht angestiegen“, bestätigt die Bafin in der Welt. Demnach gehen die Systemumstellungen häufig „mit temporären Störungen oder Ausfällen“ einher.
Komplizierte Login-Vorgänge und überfüllte Hotlines
Auch der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind die gestiegenen Probleme im Zuge der erhöhten Sicherheitsstandards aufgefallen. „Die Beschwerden haben in den vergangenen Tagen sogar noch einmal zugenommen“, bestätigt Stephanie Heise, Leiterin des Bereichs Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale. Konkret ginge es um Login-Vorgänge, die nicht funktionieren oder für die Kunden zu kompliziert sind. Hilfe von den Banken ließe außerdem zu Wünschen übrig. „Die Hotlines sind oft lange nicht erreichbar“, so die Kritik von Stephanie Heise.
Abmahnung für die Commerzbank
Der erste Rechtsstreit rund um die neuen Login-Vorgaben droht ebenfalls bereits. So müssen Kunden der Commerzbank, die sich für das Anmelden mit der mobilen Tan entschieden haben, für jeden Login 12 Cent zahlen. Das ist der Verbraucherzentrale ein Dorn im Auge. „Es kann nicht sein, dass der Kontoblick schon Geld kostet“, so Heise weiter. Für die SMS-Tan dürfe nur dann eine Gebühr verlangt werden, wenn es sich um eine Überweisung handle, nicht aber für die reine Anmeldung zum eigenen Konto, so der Entschluss des Bundesgerichtshofs. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen habe der Commerzbank aus diesem Grund bereits am 1. Oktober eine Abmahnung zukommen lassen. „Ändert die Commerzbank ihre Preispolitik nicht, werden wir klagen“, so die Ankündigung von Stephanie Heise. Das Geldinstitut wolle den Sachverhalt nun prüfen.
Autor Corinna Flemming