Was dem Schutz des Verbrauchers dienen soll, sorgt bei Händlern hin und wieder für Frust: das Widerrufsrecht. Ware kommt nach der Retour ohne Originalverpackung an, Kleidung wirkt deutlich getragen und im schlimmsten Fall ist an einen Weiterverkauf nicht mehr zu denken. Der Kaufpreis muss in vielen Fällen dennoch zurück erstattet werden. Das soll sich nach den Plänen der EU nun ändern.
Das Widerrufsrecht ist grundlegend eine gute Sache: Es schlägt die Brücke zwischen Versandhandel und dem klassischen Einkauf. Während der Kunde bei letzterem die Ware anfassen und ausprobieren kann, muss man sich beim Fernabsatzgeschäft zunächst auf die Angaben des Händlers verlassen. Der Gesetzgeber hat dieses Manko schon lange erkannt und dem Verbraucher im Rahmen des Widerrufsrecht die Möglichkeit eingeräumt, die Produkte zu Hause zu prüfen und gegebenenfalls zurückzusenden, sollten sie nicht den Vorstellungen entsprechen.
Aktuelle Probleme der Händler
Diese Warenprüfung kann aber auch zum Problem werden: Zwar kann der Verkäufer Wertersatz verlangen, wenn die Ware beschädigt oder gar unverkäuflich zurück geschickt wurde – dieser Anspruch ist in der Praxis aber schwer zu realisieren. Das liegt vor allem daran, dass der Kunde im Rahmen der Warenprüfung sehr viel mit dem Produkt anstellen darf: Er darf die Originalverpackung entfernen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen PC anschließen. Die Beweislast, ob der Umgang mit der Ware über das notwendige Maß der Warenprüfung hinausgeht, trägt der Händler.
Was soll sich ändern?
Die EU hat dieses Problem erkannt und will die Rechte der Verkäufer stärken. Die Missbrauchsmöglichkeiten des Widerrufsrechts sollen deutlich eingeschränkt werden. Dafür sieht der Vorschlag im Wesentlichen zwei Maßnahmen vor: Zum einen sollen Händler die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Wareneingang verweigern können. Zum anderen muss zurück gesendete Ware nicht mehr in jedem Fall akzeptiert werden: Hat ein Kunde ein Kleidungsstück nicht nur anprobiert, sondern getragen, soll der Händler künftig die Annahme verweigern dürfen.
Verbraucherschützer sind skeptisch
Wie die Welt berichtet, sind Verbraucherschützer von dem Vorschlag der EU nur wenig überzeugt: Es gäbe keine validen Zahlen zur erheblichen Ausnutzung des Widerrufsrechts durch den Kunden. Der Vorschlag der EU würde den Verbraucherschutz unverhältnismäßig aufweichen. Wir selbst haben 2016 eine Studie zu dem Thema durchgeführt: Textilhändler gaben dabei an, dass jede fünfte Rücksendung Waren enthielt, die beschädigt oder getragen war.
Geschrieben von Sandra May