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Retouren

2019-06-17 06:22:00 / Aus dem Netz / Kommentare 0
Vorstoß gegen Verschwendung
Grüne wollen Online-Händlern verbieten, Retouren zu vernichten
Die Grünen beklagen die absurden Ausmaße der Verschwendung, die der E-Commerce hervorgebracht hat. Einige Unternehmen sollen regelmäßig riesige Mengen an retournierten Produkten und Neuwaren vernichten. Besonders große und namhafte Unternehmen und Luxushersteller waren aus diesem Grund in den vergangenen Monaten in die Kritik geraten.
Vernichtet werden Produkte im Millionenwert
Für großes Aufsehen hatte beispielsweise der Fall von Amazon im vergangenen Sommer gesorgt: Das ZDF-Fernsehmagazin Frontal21 hatte damals auf Grundlage eigener Recherchen berichtet, dass eine tonnenweise Vernichtung von Waren wie Möbeln, Handys oder auch elektrischen Großgeräten an der Tagesordnung sei. Eine Mitarbeiterin hatte sich unter anderem geäußert, „dass sie jeden Tag Waren im Wert von mehreren zehntausend Euro vernichtet habe“
Auch das Luxuslabel Burberry wurde dafür kritisiert, dass es allein im Geschäftsjahr 2017/18 nicht verkaufte Kleidung im Wert von 32 Millionen Euro verbrannt hatte. Mit solchen Strategien wollen die Hersteller beispielsweise verhindern, dass retournierte Produkte verbilligt verkauft werden und somit die Marke verwässert bzw. beschädigt wird.
Warenvernichtung als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“
Wie Heise Online berichtet, bezeichnete Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt gegenüber der Funke-Mediengruppe solche Strategien als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“. Geht es nach ihrer Partei, so soll es Unternehmen wie Amazon oder Otto künftig verboten werden, retournierte Ware, die noch funktionsfähig und neuwertig ist, zu zerstören. Um dies zu erreichen, müsse auch der Staat handeln. Entsprechende Waren könnten beispielsweise über Sozialkaufhäuser verschenkt werden, so Göring-Eckardt.
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Universität Bamberg würden etwa vier Prozent der retournierten Produkte im Müll landen, so Heise weiter. Während 79 Prozent wieder als A-Ware verkauft werde, würden 13 Prozent zumindest noch als B-Ware angeboten. An industrielle Verwerter oder gemeinnützige Institutionen gehen demnach drei Prozent.
Geschrieben von Tina Plewinski