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Schlappe für IDO-Verband

2018-05-21 10:51:00 / Aus dem Netz / Kommentare 0
Schlappe für IDO-Verband: Gericht hebt Einstweilige Verfügung des Abmahnvereins auf
Die Einstweilige Verfügung des IDO-Verbandes gegen die Online-Händlerin Vera Dietrich wurde am Dienstag vom Bonner Landgericht aufgehoben. Beendet ist die Geschichte damit wohl aber noch nicht.
Vera Dietrich kann vorerst aufatmen. Die Online-Händlerin hat sich am Bonner Landesgericht gegen den IDO-Verband durchgesetzt. Am Dienstag hat das Gericht eine einstweilige Verfügung des Abmahnvereins gegen Dietrich aufgehoben. Konkret ging es um einen Schal, den die Online-Händlerin für 59 Euro im Internet anbot. Sie hatte dabei aber nicht die Materialzusammensetzung angegeben. Sie zahlte nach der Abmahnung durch IDO zwar zunächst die geforderte Strafgebühr von 232 Euro, wollte die Unterlassungserklärung im Anschluss aber nicht unterschreiben. Sie argumentierte, dass sie nicht ausschließen könne, dass Formfehler auch in Zukunft passieren könnten, die hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen würden, so der General-Anzeiger Bonn.
Urteil mit Signalwirkung?
Ursprünglich hatte der IDO-Verband einen Streitwert von 8.000 Euro angesetzt, den die zuständige Richterin Stephanie Geiger aber als „nicht nachvollziehbar“ einstufte und auf 1.000 festlegte. Das Urteil begründete Geiger damit, dass der IDO-Verband keine Klagebefugnis habe, nannte es aber auch einen „Einzelfall“. Sie wollte dem Verband nicht grundsätzlich die Klagebefugnis absprechen. Dietrichs Rechtsanwalt wollte im Vorhinein nachweisen, dass der Abmahnverein unseriös ist.
Der IDO-Verband hat nun vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Ob er das tut, ist unklar. Die nächsthöhere Instanz wäre das Oberlandesgericht. Dietrich stelle sich laut Bonner General-Anzeiger in jedem Fall auf einen „Prozessmarathon“ ein.
Petition gegen Abmahnwesen: Justizministerium bleibt unkonkret
Vera Dietrich hatte im März eine Petition ins Leben gerufen, in der sie eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens fordert. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen, heißt es dort. Es fanden sich knapp 25.000 Online-Mitzeichner. Auch Ebay und der Händlerbund unterstützten die Petition.
Welchen Erfolg Dietrichs Vorstoß haben wird, ist aber unklar. Auf Anfrage des General-Anzeigers teilte das Bundesjustizministerium mit, dass es sich der „Problematik so bald wie möglich annehmen“ werde. Einen konkreten Zeitpunkt wollte das Ministerium aber nicht nennen. Der Handmade-Marktplatz Dawanda hat sogar bei der Staatsanwaltschaft Köln im April mit einer eigenen Strafanzeige beantragt, das Verhalten des IDO einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen.
    Geschrieben von Christoph Pech