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Verpackungsgesetz

2019-05-03 06:32:00 / Aus dem Netz / Kommentare 0
Verpackungsgesetz
Die alte Verpackungsordnung wurde am 01.01.2019 durch das neue Verpackungsgesetz abgelöst. Viel verändert hat sich an den seit 1994 bestehenden Lizenzierungspflichten für Verpackungen nicht; die größte Neuerung stellt aber die Einführung der zusätzlichen Registrierungspflicht dar. Größtes Manko des alten Gesetzes war nämlich die mangelnde Verfolgbarkeit von Unternehmern, die es mit der Lizenzierungspflicht nicht so genau nahmen. Das sollte sich durch die Einführung von LUCID ändern: Unternehmer müssen jetzt nicht mehr nur als Inverkehrbringer Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher typischerweise als Müll anfallen, bei einem der dualen Systeme lizenzieren, nein, zusätzlich fällt die Registrierungspflicht bei LUCID an. LUCID ist eine Datenbank, die öffentlich für jedermann einsehbar ist. Das bedeutet, dass jeder einsehen kann, welcher Unternehmer seiner Registrierungs- und damit auch Lizenzierungspflicht nachkommt.
Erste Abmahnungen bereits kurz nach Inkrafttreten
Diese Datenbank hat auch sehr schnell ihre Wirkung entfaltet: Bereits kurz nach dem 01. Januar 2019 kam es zu den ersten Abmahnungen. Betroffen waren Händler, die sich nicht bei LUCID registriert haben.
Aktuell werden diese Registrierungsverstöße vermehrt durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Als Streitwert setzt die Kanzlei 20.000 Euro, in Einzelfällen auch mal 30.000 Euro an. Das führt zu Abmahngebühren von 1.170 bis 1.360 Euro.
Das „neue” Verpackungsgesetz
Händler, die es bis jetzt versäumt haben, sich mit dem Verpackungsgesetz auseinander zusetzen, sollten dies dringend nachholen. Betroffen ist jeder Händler, der befüllte Verpackungen erstmalig in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen.
Bei der Lizenzierung der Verpackungen ist der Unternehmer frei und kann zwischen verschiedenen dualen Systemen, wie etwa dem grünen Punkt oder Reclay wählen. Es sollte daran gedacht werden, dass nicht nur der Versandkarton, sondern auch Füllmaterial lizenziert werden muss.